Barksen.net

Auf dieser Internetseite sollen Informationen über Aktivitäten aller Barkser Vereine und Gruppen sowie über interne Angelegenheiten der Dorfgemeinschaft e.V. veröffentlicht werden. Ebenso legen wir Wert darauf, Informationen von der Stadtverwaltung oder von Umweltorganisationen weiter zu gegeben.

Die uns bekannten Veranstaltungen des laufenden Jahres sind auf der Seite "Termine" aufgeführt.

Vereinsordnung

PRÄAMBEL

Die wichtigen Eigenschaften und Organe des Vereins sind in der Satzung grundsätzlich beschrieben und durch einen Mitgliederbeschluss bestätigt.
Den Vereinsmitgliedern wird darüber hinaus in der Vereinsordnung ein Rahmen vorgegeben, aus dem zu erkennen ist, wie ihr Verein funktionieren sollte. Dieser Rahmen ist  – an diesem Platz zum Teil auszugsweise – festgelegt.

A Aufgaben und Rechte des Vorstandes und des Erweiterten Vorstandes

Grundsätzliches
  1. Die Mitglieder des Vorstands sollen den Vereinszweck gemäß § 1 der Satzung sowie nach Beschlüssen der Mitgliederversammlung umsetzen. Sie führen die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich, und so, dass sie nicht gegen Gesetz oder Satzung verstoßen. Insbesondere ist der Aspekt der Gemein-nützigkeit zu beachten.
  2. Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden einberufen und geleitet. Andere Vorstandsmitglieder können die Durchführung einer Vorstandssitzung beantragen.  Mitgliederversammlungen sind öffentlich.
  3. Ein Beschluss des Vorstandes wird wirksam, wenn neben einem Vorsitzenden mindestens drei weitere Vorstandsmitglieder zur Beschlussfassung anwesend sind und er mit der einfachen Stimmenmehrheit getroffen wird. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Bei Beschlussunfähigkeit ist binnen zwei Wochen eine neue Sitzung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Bei dieser Sitzung ist der Vorstand ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
  4. Über die Sitzungen des Vorstandes ist ein kurz gefasstes Protokoll anzufertigen, das vom Protokollführer an alle Vorstandsmitglieder per E-Mail verteilt wird. Es soll im pdf -Format erstellt werden.
  5. Die Mitgliedsbeiträge dürfen nur für die Verwirklichung des Vereins-zweckes im Sinne der Gemeinnützigkeit verwendet werden.
  6. Haushaltsführung: Buchung der Ausgaben unter Beachtung der Gemeinnützigkeit, d.h. getrennte Buchung der Spenden und Mitgliedsbeiträge.
Der Vorstand
  1. Vertretung des Vereins. Der Erste und Zweite Vorsitzende vertreten den Verein gesetzlich je einzeln im gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverkehr.
  2. Den Vereinszweck sollen sie gemäß § 1 der Satzung gemeinnützig umsetzen.
  3. Sie sind Initiatoren und Ansprechpartner von und für Aktionen, Verbesserungen sowie Hinweise der Stadtverwaltung; über wesentliche Angelegenheiten informieren sie die Mitglieder der Vereine im Ort auch im laufenden Vereinsjahr.
  4. Sie haben Ausgabeermächtigung ohne Beschlussfassung durch den Erweiterten Vorstand oder die Mitgliederversammlung bis zu 100 € pro Einzelfall.
Der Schriftführer/Stellvertreter
  1. Anfertigung von Sitzungs- und Beschlussfassungsprotokollen. Bei Beschlussfassungen sollen einzelne Beschlüsse vom Schriftführer dem Gremium zur Bestätigung wiederholt werden, um eventuelle spätere Zweifel auszuschließen.
  2. Erstellen von Schreiben nach Entwürfen bzw. Vorgaben des Vorstands und deren Versand.
  3. Beim Versand von Schreiben soll – soweit es sinnvoll und keine Rechts-gültigkeit erforderlich ist – E-Mailversand angestrebt werden, insbesondere innerhalb des Vereins bzw. zu anderen Vereinen.
Der Kassierer/Stellvertreter
  1. Der Kassierer verwaltet die Einnahmen und Ausgaben des Vereins.
  2. Bei Ausgaben unterhalb der Ausgabeermächtigung des Vorstands prüft er nachweislich, ob ein Konflikt zum Vereinszweck gem. Satzung besteht.
  3. Der Kassierer führt die Mitgliederliste des Vereins und verwahrt die Einzugsermächtigungen für die Mitgliederbeiträge. Dabei sind besonders die Auflagen des Datenschutzes zu beachten.
  4. Für die Mitgliederversammlung und aus besonderem Grund erstellt er einen aktuellen Kassenbericht, der durch eine Kassenprüfung abgedeckt ist.
Der Hüttenwart
  1. Der Hüttenwart verwaltet und betreut die Vermietung der Schutzhütte am Bolzplatz im Auftrag des Vereinsvorstands und achtet auf die Einhaltung der Hüttenordnung. Er unterliegt insofern keinen Weisungen des Eigentümers der Hütte, der Stadt Hessisch Oldendorf.
  2. Er führt über die Vermietung in eigener Kompetenz eine Jahresliste und übergibt sie dem Kassierer zusammen mit den Einnahmen aus der Schutzhüttenmiete, spätestens zum Jahresende.
  3. Der Hüttenwart hat bei Bedenken das Recht, vom Mieter der Schutzhütte eine Kaution zu verlangen.

B  Aufgaben und Rechte der Kassenprüfer

  1. Zur Wahrung ihrer Neutralität und Unabhängigkeit gehören die Kassenprüfer nicht dem Vorstand an.
  2. Den Kassenprüfern obliegt die Prüfung der Kassen- und Buchführung und der Verwendung der Mittel im Satzungssinn und auf Grund von Beschlüssen des Vorstandes oder auch der Mitgliederversammlung; dafür liegt ein Leitfaden für Kassenprüfer vor.
  3. In Vorbereitung auf die jährliche Mitgliederversammlung erstellen die Kassenprüfer einen Kassenprüfungsbericht, der wesentliche Punkte der Prüfungstätigkeit dokumentiert und zusammenfasst. In der Regel wird im Kassenprüfungsbericht der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstands vorgeschlagen.

C Spender und Aktive

Spender und Aktive sind Mitglieder mit grundsätzlich gleichen Rechten und Pflichten. Ohne sie lassen sich die Aktivitäten des Vereins nicht ausüben oder finanzieren.

AktiveSpender mit besonderer Kompetenz – sind in der Lage und erklären sich deshalb bereit, bei bestimmten Aktionen mitzuhelfen. Der Vereinsvorstand führt dafür ein Verzeichnis der Aktiven, in dem ihre Fähigkeiten nach eigener Angabe beschrieben sind.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 10 €; sind weitere Familien-mitglieder im Verein, beträgt er insgesamt 15 €.

D Internetauftritt

Der Verein ist seit November 2009 im Internet präsent. Zur Erreichung einer Auftrittskonstanz sind folgende  Standards einzuhalten:

1. Header (Seitenkopf):

Damit ein hoher Wiedererkennungswert der Internetseite erreicht wird (Logo-Wirkung), sollen Headerfoto und Headertext möglichst nicht gewechselt werden.

2. Seiten, Auskünfte über:

a) die Chronik der Ortschaft Barksen, eine gekürzte, moderierte Version;

b) Links zu nahestehenden Personen, Institutionen, auch zu Sponsoren;

c) die Termine aller bekanntgewordenen Veranstaltungen des laufenden Jahres von Vereinen und Gruppen in Barksen, und in besonderen Fällen auch Veranstaltungen in Zersen;

d) die Satzung, im vollständigen Text;

e) die Vereinsordnung, eine Beschreibung der wesentlichen Aufgaben und Rechte aller Funktionsträger des Vereins sowie über Regelungen und Erläuterungen zum Vereinsleben. In den Anhängen zur Vereinsordnung werden z.T. nur die den Seitenbesucher interessierenden Details veröffentlicht, z.B. Schutzhüttenmiete. Die Anhänge I und IV sind verlinkt zum Download von pdf-Dateien ;

f) die Regelwerke, Zweck des Vereins, Downloads von mehreren Regelwerken;

g) Kontakte, Adressdaten von wichtigen Vorstandsmitgliedern;

h) das Impressum, eine Darstellung von Regelungen des Vereins, die beim Besuch der Internetseite gelten, Haftung, Datenschutz, verantwortlicher Vereinsvorstand sowie eine E-Mailadresse, entsprechend gesetzlicher Vorgaben.

3. Forum einer Bilderschau Barkser Bildergalerie:

Die Auswahl der Fotos soll den Ort Barksen jahreszeitlich und ereignisabhängig darstellen. Um Abwechslung in die Bilddarstellung zu bringen, können auch Fotos aus der Landschaft des Weserberglandes oder aus dem Makrobereich eingestellt werden, möglichst jedoch mit einem Bezug auf den Ort Barksen bzw. auf Veranstaltungen, z.B. Feste, Feiern, Ausflüge der Vereine.

4. Artikel (im Mittelteil der Internetseite):

Text- und Bildbeiträge beschreiben Ereignisse aus dem Vereins- und Dorfleben. Beiträge von Dorfbewohnern können nach redaktioneller Bearbeitung durch den Schriftführer bzw. Administrator auf der Internetseite veröffentlicht werden; ältere Artikel sind noch unter der Rubrik Spezial >Textwerke nachzulesen.

E  Versicherungen

Die Stadt Hessisch Oldendorf ist liegenschaftsverantwortlich z.B. für die Schutzhütte, die Hohensteindiele und den Friedhof.

Bei Arbeitseinsätzen von Aktiven sind die ehrenamtlichen Tätigkeiten im Rahmen des Bürgerschaftlichen Engagements bei dem Unfallver-sicherungsverband Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen versichert, soweit sie für die kommunale Körperschaft ausgeübt werden.

Anhang I Wahlordnung
Anhang II Hüttenordnung
Auszug: Schutzhüttenmiete

Grundpreis mit 3 Festzeltgarnituren                                   40 € zusätzliche Tische und Bänke                                          je 2 € Einsatzfenster und Schutzplanen                                       10 € Vereine, die keinen Grundpreis zahlen                                10 € (Abwassergebühr, solange die Stadt diese von der Dorfgemeinschaft verlangt)

Weitere Informationen:

Hüttenwart Karl Friedrich Alms Tel. 05152 61157

Anhang III Verzeichnis der Flurbezeichnungen, Hinweistafeln und Bänke
Anhang IV Leitfaden für Kassenprüfer
Stand: 02. November 2011
Hinweis zur Bildergalerie:

Beim Überfahren der Miniaturfotos mit dem Mauszeiger lassen sich die Bildtitel lesen. Per Mausklick auf die Miniatur öffnet sich das Bild in großem Format mit oft passenden Bemerkungen des Internetseitenbetreuers bzw. Autors.
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